Frage 6: Welche Administrationsrechte haben StudentInnen auf dem Notebook?

Dies ist der ursprüngliche Text aus der Publikation von 2001:
Beat Döbeli Honegger & Rolf Stähli:
Empfehlungen für Planung und Umsetzung eines ENpS-Programms.

Frage 6: Welche Administrationsrechte haben StudentInnen auf dem Notebook?

Für diese Frage wird sich zu Beginn höchstens der Systemadministrator interessieren. Die Antwort kann aber einen grossen Einfluss auf den Supportaufwand haben.

Die Frage, welche Rechte die Studierenden auf dem Notebook haben, ist eng mit den Fragen von Finanzierung, Besitz, Standardisierung und vor allem mit der Supportfrage verknüpft.

Ist das Notebook nicht im Besitz der Schule, so werden die Studierenden wahrscheinlich Administrationsrechte auf ihren Notebooks haben. Sie können somit alle Einstellungen ändern, zusätzliche Software installieren oder aber bestehende Software löschen. Dies kann Probleme mit dem eigenen Notebook, aber auch im Netzwerk auslösen. Verschiedene Schulen versuchen, solche Probleme im Benutzungsvertrag zu regeln:
  • Verbot der Softwareinstallation
  • Beschränkung des Supports auf offizielle Schulsoftware
  • Wiederherstellung des Auslieferungszustands bei Problemen (Recovery-Image)
  • Übernahme der Verantwortung für Folgen der Systemmanipulation

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Quellen / Weiterführende Literatur

[Gütersloh99], [OrgKonzepte01]

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